Obi verliert gegen Orange: In den Zwischenreichen wäre das ein Fall fürs Farbamt
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Orange gehört Obi nicht allein. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Baumarktkette keinen exklusiven Markenschutz für ihren hellrot-orangenen Farbton beanspruchen kann. Entscheidend war unter anderem, dass Verbraucher die Farbe offenbar nicht eindeutig genug mit Obi verbinden: Zwei von Obi vorgelegte Gutachten kamen auf Zuordnungswerte von 45,6 und 49,6 Prozent, ein gegnerisches sogar nur auf 30 Prozent. Hornbach und Globus hatten die Löschung der Farbmarke beantragt und sich damit durchgesetzt.
Dabei können Farben durchaus als Marken geschützt werden. Die Sparkassen verteidigten ihr Rot erfolgreich, Milka sein Lila, die Telekom ihr Magenta; auch Lindts charakteristischer Goldton beim Schoko-Osterhasen genießt Schutz. Beim Obi-Orange sagte Karlsruhe nun sinngemäß: Das sieht vielleicht nach Baumarkt aus, aber noch lange nicht zwingend nach diesem Baumarkt.
Damit ist Orange wieder frei.
In den Zwischenreichen hat diese Nachricht Entsetzen ausgelöst.
Dort lässt man Farben schließlich nicht einfach unbeaufsichtigt herumlaufen.

🔵 Blau verursacht seit Jahrhunderten einen Eigentumsstreit
Blau gehört je nach Aufenthaltsort entweder dem Himmel oder dem Wasser. Das funktioniert gut, solange beide voneinander getrennt bleiben.
Problematisch sind Seen. Denn dort liegt Blau im Wasser, während sich gleichzeitig Himmel darin spiegelt. Seit 274 Jahren versucht ein Gericht deshalb zu klären, ob eine spiegelnde Wasseroberfläche doppelte Farbnutzung darstellt. Die Fischereiverbände behaupten nein. Die Himmelsverwaltung verlangt Nachzahlungen.
Ein Bauer wurde 1936 zur Kasse gebeten, weil sich nach starkem Regen der Himmel in einer Pfütze auf seinem Hof spiegelte. Er zahlte bis zur Austrocknung 14 Kupferstücke Lizenzgebühr. Seitdem fegt er Wolken weg.
🟣 Lila darf nur von Magiern und Pflaumen getragen werden
Lila gilt als Hochrisikofarbe. Das liegt weniger an der Farbe selbst als an mehreren Jahrhunderten schlechter Erfahrungen mit Menschen, die Lila tragen und anschließend behaupten, sie könnten Tote zurückholen, Königreiche retten oder zumindest zuverlässig Warzen entfernen.
Privatpersonen dürfen Lila deshalb nur in kleinen Mengen besitzen. Erlaubt sind Socken, Tischdecken und einzelne Auberginen. Für größere Flächen ist eine Zauberabsichtserklärung erforderlich. Pflaumen besitzen eine historische Ausnahmegenehmigung.
Milka hätte es dort trotzdem schwer. Eine ganze Kuh in Lila würde unmittelbar eine Untersuchung der Magieaufsicht auslösen, drei Tierärzte beschäftigen und wahrscheinlich für sechs Wochen beschlagnahmt.
🟡 Gold gehört grundsätzlich erst einmal dem Staat
Hier ist die Rechtslage erfreulich übersichtlich. Sobald etwas golden aussieht, kommt jemand vom Finanzamt. Das kann echtes Gold sein, Blattgold, Messing, gelbe Farbe oder bei ungünstigem Licht ein besonders glänzendes Brötchen. Bis zur endgültigen Materialprüfung wird vorsorglich Vermögensteuer festgesetzt.
Vergolden gilt deshalb in den Zwischenreichen weniger als dekorative Technik denn als freiwillige Selbstanzeige. Ein König ließ im Jahr 1182 seinen gesamten Thronsaal goldfarben streichen. Drei Tage später gehörte der Thron dem Finanzministerium, die Wände wurden gepfändet und der König musste fortan im Flur regieren.
Seitdem bevorzugt der Adel Beige.
🟧 Orange wäre dort niemals einfach frei
Genau deshalb sorgt das deutsche Urteil für Ratlosigkeit. Eine Farbe einfach der Allgemeinheit zu überlassen, ohne wenigstens festzulegen, wer ihre Nutzung überwacht, gilt in den Zwischenreichen als grob fahrlässig.
Was geschieht jetzt mit Orange?
Darf jeder damit herumlaufen?
Kann man einfach eine Wand orange streichen?
Einen Eimer?
Eine ganze Baumarktfront?
Was, wenn morgen jemand seine Zitronen orange anmalt?
Niemand weiß, wohin das führt.
Die Kürbisinnung hat bereits diplomatischen Protest angekündigt.
🩶 Vielleicht ist Beige am Ende doch die Lösung
Obi selbst will seiner Hausfarbe übrigens treu bleiben. Das BGH-Urteil ändere nichts daran, dass Orange ein zentrales Erkennungsmerkmal der Baumarktkette bleibe, erklärte das Unternehmen. Nur exklusiv für sich beanspruchen kann es den Farbton eben nicht mehr.
Damit dürfen wir also aufatmen. Deutschlands Baumärkte sind jetzt einfach offiziell geschlossen Orange.
Die Zwischenreiche beobachten den Versuch aufmerksam. Sollte sich herausstellen, dass Menschen Farben tatsächlich benutzen können, ohne sie vorher jemandem zuzuordnen, wäre das dort eine kleine Revolution.
Das Farbamt warnt allerdings vor voreiligen Schlüssen.
Und Beige bleibt ohnehin bis auf Weiteres genehmigungsfrei.
Nur so kann Bürokratie in allen Dimensionen immer gleich langweilig aussehen.
🛢️ Das reale Problem verschwindet davon natürlich nicht
Die aktuellen Rekordpreise hängen vor allem mit den seit Beginn des Nahostkonflikts stark gestiegenen Energiepreisen zusammen. Gleichzeitig wird politisch darüber gestritten, ob Mineralölunternehmen die Lage für zusätzliche Margen nutzen und welche Eingriffe tatsächlich bei Autofahrern ankommen. Merz berät nach eigenen Angaben mit den Ländern und den Koalitionspartnern; einen konkreten Vorschlag kündigte er „sehr bald“ an.
Bis dahin bleibt nur das Instrumentarium. Vielleicht wird es ein Preisdeckel. Vielleicht eine Steuerentlastung. Vielleicht Direktzahlungen oder eine Kombination verschiedener Maßnahmen.
Der Arkane Moosverhetzer empfiehlt lediglich, misstrauisch zu werden, falls Friedrich Merz demnächst mit einer schweren Holzkiste vor das Kanzleramt tritt.





