Wenn der Wendler zur (Justiz)-Hölle fährt: Bannurteil endgültig bestätigt

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🔥 Wenn der Wendler zur (Justiz)-Hölle fährt: Bannurteil endgültig bestätigt

In Dinslaken nennt man es Insolvenz, in den meisten Höllenkreisen schlicht Vertragsbruch.
Michael Wendler, bürgerlich Michael Norberg, in dämonischen Gefilden bekannt als der singende Staublappen, stand erneut vor Gericht, diesmal allerdings vor einem, das unterirdisch tief und übermenschlich endgültig ist.
Der Arkane Moosverhetzer weiß: Hier geht es nicht um Geld, sondern um gebrochene Pakte.


⚖️ Beihilfe zur Seelenverschleppung

Ein nächtlicher Straßenzug verformt sich unter flackerndem Licht; Häuser wirken lebendig, während eine einsame Gestalt mit Aktenmappe im Schatten steht – satirische Darstellung des flackernden Stadtbilds als metaphysische Wahrnehmungsstörung.
Verhandlungssaal 666: Beihilfe zur Verdammnis. Der Wendler vor dem ewigen Richter und kein Refrain hilft mehr.

Offiziell lautete der Vorwurf Beihilfe zur Insolvenzverschleppung im Zusammenhang mit seiner ehemaligen Plattenfirma „CNI Records“.
Doch interne Dokumente der Höllischen Handelskammer belegen, dass Wendler seit Jahren als inoffizieller Mittelsmann für Hellfire Schlager Productions agierte, ein Unternehmen, das angeblich seiner Frau gehörte.
Problem: Der Wendler war nie verheiratet.
Nach Erkenntnissen des Karmischen Prüfungsamtes (KPA) war seine Partnerin in Wahrheit ein Succubus, eine Gestalt aus den Niederungen der Lustmagie, zuständig für emotionale Vernebelung.


💀 Verträge ohne Lizenz

Das Gericht stellte fest, dass der Wendler mehrfach seine eigene Seele verkauft hatte, ohne dafür die nötige Lizenz zu besitzen. Im Gegenzug waren ihm dafür wahrhaft unterirdische Melodien ausgehändigt worden, auf denen einige seiner bekanntesten Trunkenheits-Hymnen basieren.
Seine Verteidigung, bestehend aus zwei pensionierten Influencerinnen und einem abtrünnigen Kirchenorganisten, berief sich auf „fehlende metaphysische Zuständigkeit“.
Der Dämonenrichter zeigte sich davon unbeeindruckt:

„Derbe Dreistigkeit schützt vor Höllenfeuer nicht.“


🔥 Das Urteil

Das Bannurteil wurde nun endgültig bestätigt.
Die Revision scheiterte, da der Anwalt versuchte, sie als Insta-Story einzureichen.
Damit gilt der Sänger offiziell als vorbestraft in dieser und allen bekannten Realitäten.
Seine Strafe: 150 Tagessätze à 100 Seelenpunkte. Sofern der bekannte Barde noch über eine Seele verfügt, dürfte ihn dieser Richtspruch ins Mark treffen.


🕯️ Schlussstein der Enthüllung

Im Arkanen Moosverhetzer halten wir fest:
Der Wendler ist sozusagen mit voller Wucht gegen die Schranken der Höllenjustiz geprallt. Da hilft keine Verschwörungstheorie, kein Schunkeln und kein dämonischer Beistand. Denn: Wer Musik von solcher Inhaltslosigkeit zu Gold spinnen will und dabei falsche Angaben über die eigene Seele macht, den trifft zu Recht der höllische Bannhammer. Uns war es trotzdem… egal!

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