Führerscheinreform sorgt für Aufsehen: Jetzt reicht offenbar schon ein bisschen Fantasie
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Weniger Pflichtstunden, digitale Theorie und günstigere Führerscheine: Die Bundesregierung will die Fahrausbildung modernisieren. Fahrlehrer warnen vor möglichen Folgen für die Verkehrssicherheit, während der ADAC Chancen auf niedrigere Kosten sieht. In den Zwischenreichen verfolgt man die Debatte mit Begeisterung. Das Herzogtum Mumpfingen hat bereits eine eigene Reform verabschiedet, die sämtliche bisherigen Probleme des Straßenverkehrs beseitigen soll. Insbesondere die lästige Notwendigkeit, ein Fahrzeug tatsächlich beherrschen zu können.

Das zuständige Ministerium für Beförderung, Fortbewegung und unbeabsichtigte Ortsveränderung stellte am Donnerstag seine neuen Ausbildungsrichtlinien vor. Verkehrsminister Balduin von Bremsklotz sprach von einem historischen Durchbruch. Die Kosten für den Führerschein sollen um bis zu 98 Prozent sinken, die Ausbildung vollständig digital erfolgen und die praktische Prüfung auf eine freundliche Befragung reduziert werden.
📱 Führerschein per App: Wer tippen kann, kann auch fahren
Die theoretische Ausbildung erfolgt künftig über die staatliche Lernanwendung FahrDoch! Sie besteht aus sieben Fragen, darunter „Was bedeutet Rot?“, „Sind Fußgänger weich?“ und „Wie viele Pferde benötigt eine vierspännige Kutsche?“
Wer mindestens zwei Fragen richtig beantwortet, erhält die vorläufige Fahrerlaubnis. Die restlichen Antworten können bei Bedarf während der Fahrt nachgereicht werden.
Besonders beliebt ist die neue Expressfunktion. Für einen Aufpreis von drei Kupfermünzen beantwortet die App die Fragen selbst. Ein entsprechender Hinweis auf dem Führerschein informiert andere Verkehrsteilnehmer darüber, dass sich der Inhaber zumindest theoretisch mit dem Straßenverkehr beschäftigt hat.
🐉 Drachenflug ohne Flugstunden
Auch die Ausbildung für Drachenreiter wird erheblich vereinfacht. Die bislang vorgeschriebenen 40 Flugstunden, darunter zwölf Nachtflüge und drei kontrollierte Landungen auf bewohnten Marktplätzen, entfallen ersatzlos.
Künftig genügt der Nachweis, dass der Bewerber schon einmal auf einem Drachen gesessen hat. Alternativ reicht ein Foto, auf dem er neben einem Drachen steht. Bei kleineren Drachen wird auch eine glaubhafte Zeichnung akzeptiert.
Die erste praktische Prüfung nach dem neuen System endete am Mittwoch in Murengard mit der vollständigen Zerstörung eines Glockenturms. Der Prüfling bestand trotzdem. Laut Prüfbericht hatte er den Drachen jederzeit im Blick behalten und beim Aufprall korrekt „Vorsicht!“ gerufen.
Der Glockenturm wird nicht wieder aufgebaut. Das spart nach Angaben des Ministeriums weitere Verkehrskosten.
🧙 Hexenbesen benötigen keine Bremsprüfung mehr
Für Hexen und Zauberer gelten ebenfalls vereinfachte Regeln. Wer einen Besen besitzt, darf ihn künftig ohne zusätzliche Ausbildung im öffentlichen Luftraum bewegen. Die bislang vorgeschriebene Prüfung des Bremszaubers entfällt, da sie nach Ansicht des Ministeriums bei modernen Besenmodellen nur selten benötigt wird.
Eine 374 Jahre alte Hexe aus Nimmermark begrüßte die Reform ausdrücklich. Sie habe seit Jahrhunderten keine einzige Fahrprüfung abgelegt und sei trotzdem fast immer am gewünschten Ort angekommen.
Der Bürgermeister des Nachbarortes widersprach. Er verwies auf 19 beschädigte Dächer, drei umgestürzte Kirchtürme und einen Vorfall, bei dem die Hexe versehentlich durch das Schlafzimmer des örtlichen Bestatters geflogen war. Die Beschwerde wurde abgewiesen. Das Ministerium wertete die Vorfälle als besonders umfangreiche Praxiserfahrung.
🐎 Eltern dürfen Fahrstunden übernehmen
Eine weitere Neuerung betrifft die Ausbildung durch Angehörige. Statt teurer Fahrlehrer dürfen künftig Eltern, Großeltern und andere nahestehende Personen den praktischen Unterricht übernehmen.
Im ersten Modellversuch in Mumpfingen unterrichtete ein 86-jähriger Zwerg seinen Enkel im Umgang mit einer vierspännigen Postkutsche. Der Großvater verfügte über 60 Jahre Fahrerfahrung, allerdings ausschließlich im Bergwerk und überwiegend rückwärts.
Nach vier Minuten durchbrach die Kutsche die Stadtmauer, überquerte einen Friedhof und blieb schließlich auf dem Dach einer Bäckerei stehen. Der Großvater bewertete die Fahrt als erfolgreich. Man sei schließlich ohne größere Umwege angekommen.
Die Bäckerei stellte Strafanzeige. Die Versicherung lehnte die Regulierung mit dem Hinweis ab, dass Dächer nicht als öffentliche Verkehrswege zugelassen seien.
⚰️ Auch der Tod muss künftig zur Nachprüfung
Für erhebliche Unruhe sorgte die Ankündigung, dass sämtliche gewerblichen Beförderungsunternehmen ihre Fahrerlaubnisse überprüfen lassen müssen. Betroffen sind insbesondere Kutschunternehmen, Geisterfähren, fliegende Teppiche und der Tod.
Dieser erschien persönlich bei der mumpfingischen Zulassungsstelle, um seinen Sensenführerschein verlängern zu lassen. Der zuständige Sachbearbeiter verlangte einen Sehtest, ein aktuelles Passfoto und den Nachweis regelmäßiger Pausen.
Der Tod erklärte, dass er seit Anbeginn der Zeit ohne Pause arbeite und seine Kunden grundsätzlich nur in eine Richtung befördere. Der Beamte zeigte Verständnis, verweigerte jedoch die Verlängerung. Für gewerbliche Einwegtransporte sei neuerdings eine zusätzliche Rückwärtsfahrprüfung vorgeschrieben.
Der Tod legte Widerspruch ein und setzte den zuständigen Sachbearbeiter vorsorglich auf seine Terminliste. Die Fahrerlaubnis wurde daraufhin umgehend verlängert.
🏛️ Mumpfingen meldet historischen Erfolg
Nach einer Woche zog Verkehrsminister Balduin von Bremsklotz eine begeisterte Bilanz. Die Zahl der nicht bestandenen Fahrprüfungen sei auf null gesunken. Gleichzeitig hätten sich die Wartezeiten auf einen Prüfungstermin vollständig erledigt.
Dass inzwischen 47 Kutschenunfälle, zwölf Drachenkollisionen, acht Besenunfälle und eine missglückte Geisterfährenlandung gemeldet wurden, ließ der Minister nicht als Kritik gelten. Entscheidend sei, dass sich die Zahl der Unfälle während der praktischen Fahrprüfung um 100 Prozent reduziert habe.
Die Statistik bestätigt dies tatsächlich. Seit Abschaffung der praktischen Prüfung hat sich während einer solchen Prüfung kein einziger Unfall mehr ereignet.
Auf die Frage, ob die Straßen dadurch sicherer geworden seien, verwies der Minister auf die ebenfalls geplante Reform der Unfallstatistik.
Künftig dürfen Verkehrsunfälle nur noch als solche erfasst werden, wenn mindestens einer der Beteiligten einen gültigen Führerschein besitzt.
Das Ministerium rechnet daher bereits im kommenden Jahr mit einem nahezu unfallfreien Straßenverkehr.
Die Feuerwehr hat vorsorglich zusätzliches Personal angefordert.






