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💼 Bewerbungsflut nach Stufenangleichung – Jetzt auch Dämonen zugelassen

🧨 Dämonische Bewerbungen: Verwaltung am Limit
Die neue Gleichstellungsverordnung „Dekret 66-G“ erlaubt seit dem 1. Tag des Hitzemondes offiziell auch dämonischen Entitäten die Bewerbung auf öffentliche Ämter.
Das Ziel: mehr Diversität im Beamtenapparat.
Die Folge: Chaos.
Innerhalb von drei Tagen gingen über 4.000 Bewerbungen aus der Schattenebene ein. Darunter:
- Flammenfürst Behemoth (Sachbearbeiter im Brandschutz, erwiesen unsterblich)
- Schattenling T’Rask (Möchte „etwas mit Menschen“ machen)
- Echsenalb Zorrn (hat „Spaß an Aktenvernichtung“)
📜 Die Richtlinie im Detail
Das neue Formular 12b („Lebenslauf für entstofflichte Wesen“) umfasst nun auch:
- Vorleben und Zwischenleben
- Vertragsbindung an Seelenpakt (freiwillig / erzwungen)
- Feuerfestigkeit der Dienstkleidung
🫠 Kommentar aus dem Amt für Wesenserfassung
Verwaltungsleiterin Glenda Faenriel zeigt sich überrascht von der Resonanz:
„Wir wollten eigentlich nur eine Lücke schließen. Jetzt wollen sie alle das Amt für Steuerillusionen leiten.“
Einige Bewerber erschienen zudem körperlos, andere als Nebel, Flammen oder formlose Angst.
🔥 Beängstigendes Zitat der Woche
„Ich kann gut mit Feuer umgehen.“
– Behemoth, 2241 Jahre, Bewerbung auf eine Stelle als Brandschutzbeauftragter
🧙♂️ Fantasykosmos-Fazit
Wenn selbst die Hölle Personal schickt, wird es Zeit, das Bewerbungsverfahren für dämonische Bewerbungen zu überdenken.
Oder wenigstens sämtliches brennbare Mobiliar zu entfernen.
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